Steuertipps zum Jahresende: Jetzt noch sparen vor dem 31. Dezember

Das Jahresende kommt für viele Unternehmer schneller als gedacht. Zwischen Aufträgen, Buchhaltung und Feiertagsstress bleibt oft kaum Zeit, sich um steuerliche Themen zu kümmern. Doch gerade die letzten Wochen des Jahres bieten wertvolle Chancen, um legal Steuern zu sparen und die Liquidität zu verbessern.

Das Jahresende kommt für viele Unternehmer schneller als gedacht. Zwischen Aufträgen, Buchhaltung und Feiertagsstress bleibt oft kaum Zeit, sich um steuerliche Themen zu kümmern. Doch gerade die letzten Wochen des Jahres bieten wertvolle Chancen, um legal Steuern zu sparen und die Liquidität zu verbessern.

Mit ein paar gezielten Maßnahmen können Sie Ihre Steuerlast spürbar senken, Rücklagen bilden und Ihr Unternehmen optimal ins neue Jahr führen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Steuertipps zum Jahresende sich wirklich lohnen – und was Sie unbedingt vor dem 31. Dezember erledigen sollten.

1. Investitionen noch rechtzeitig planen

Ein Klassiker unter den Steuertipps: Investitionen vorziehen.
Wenn Sie ohnehin planen, Geräte, Fahrzeuge oder Software anzuschaffen, kann es sinnvoll sein, diese noch vor dem Jahreswechsel zu kaufen.

Warum?
Weil die Abschreibung (AfA) bereits im Jahr der Anschaffung beginnt – selbst wenn das Wirtschaftsgut nur wenige Tage genutzt wird.
Das senkt Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast.

Tipp:

  • Für Wirtschaftsgüter bis 952 Euro brutto (800 Euro netto) ist eine Sofortabschreibung möglich.

  • Für teurere Anschaffungen lohnt sich die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (§7g EStG). Damit können Sie bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten gewinnmindernd vorwegnehmen – auch wenn die Anschaffung erst im Folgejahr erfolgt.

2. Rückstellungen bilden und Steuern verschieben

Rückstellungen sind ein wirkungsvolles Instrument der Steuerplanung.
Sie berücksichtigen zukünftige Ausgaben bereits im laufenden Geschäftsjahr und mindern so den zu versteuernden Gewinn.

Typische Rückstellungen:

  • ausstehende Rechnungen oder Nachzahlungen

  • Urlaubsansprüche von Mitarbeitern

  • Gewährleistungen oder Prozesskosten

  • noch nicht bezahlte Steuerberaterhonorare

Mit Rückstellungen lässt sich die Steuerlast zeitlich verlagern – ganz legal und ohne Risiko.

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Betim Dobruna
Steuerberater

3. Offene Rechnungen prüfen und Zahlungstermine steuern

Ein einfacher, aber oft übersehener Trick: Zahlungszeitpunkte beeinflussen den Gewinn.

  • Wenn Sie Rechnungen erst im neuen Jahr bezahlen, bleibt der Aufwand im Folgejahr wirksam.

  • Wenn Sie Rechnungen noch vor dem 31. Dezember überweisen, mindern Sie den Gewinn im aktuellen Jahr.

Gerade bei wiederkehrenden Kosten wie Versicherungen, Wartungsverträgen oder Mieten kann das zu spürbaren Effekten führen.

Achtung für Freiberufler mit EÜR:
Hier gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip – Ausgaben zählen nur, wenn das Geld tatsächlich geflossen ist.
Deshalb kann die rechtzeitige Zahlung vor Jahresende entscheidend sein.

4. Einnahmen bewusst verschieben

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip funktioniert auch in die andere Richtung:
Wenn Sie Rechnungen an Kunden erst im Januar stellen, verschieben Sie die Einnahmen ins nächste Jahr.

Das kann sinnvoll sein, wenn Sie im aktuellen Jahr bereits hohe Gewinne erzielt haben und die Steuerlast reduzieren möchten.

Natürlich sollte dies immer betriebswirtschaftlich vertretbar sein – langfristige Liquidität geht vor kurzfristiger Steuerersparnis.

5. Abschreibungen optimal nutzen

Prüfen Sie, ob Sie alle Abschreibungsmöglichkeiten ausschöpfen.
Neben der linearen Abschreibung gibt es zusätzliche Möglichkeiten, den Gewinn zu reduzieren:

  • Sonderabschreibung nach §7g EStG:
    Kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 20 % der Anschaffungskosten zusätzlich abschreiben.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
    Anschaffungen bis 952 Euro brutto können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden.

  • Sammelposten:
    Für Güter zwischen 250 € und 1.000 € netto kann ein Sammelposten über fünf Jahre gebildet werden.

Mit einer geschickten Kombination aus Sofort- und Sonderabschreibungen lässt sich die Steuerlast spürbar verringern.

6. Private Vorsorgebeiträge prüfen

Auch private Ausgaben können steuerlich wirksam sein – insbesondere im Bereich Altersvorsorge.
Bis zum Jahresende sollten Sie prüfen, ob Sie noch Beiträge erhöhen oder nachzahlen können.

Wichtige Beispiele:

  • Rürup-Rente (Basisrente): Beiträge bis zu 27.566 € (bzw. 55.132 € für Ehepaare) sind als Sonderausgaben absetzbar.

  • Private Kranken- und Pflegeversicherung: ebenfalls steuerlich absetzbar.

  • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberbeiträge mindern die Steuerlast des Unternehmens.

Diese Zahlungen können nicht nur Steuern sparen, sondern auch die persönliche Absicherung verbessern.

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7. Spenden nicht vergessen

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind steuerlich absetzbar – sowohl für Unternehmen als auch für Freiberufler.
Die Spende muss vor dem 31. Dezember erfolgen, damit sie im aktuellen Jahr berücksichtigt wird.

Tipp:
Unbedingt eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) aufbewahren. Bei Spenden bis 300 € genügt ein einfacher Kontoauszug als Nachweis.

8. Lagerbestände und Inventur prüfen

Am Jahresende lohnt sich eine genaue Bestandsaufnahme.
Durch die Inventur werden nicht nur Bilanzpositionen aktualisiert, sondern oft auch stille Reserven aufgedeckt.

Veraltete oder unverkäufliche Waren können abgewertet werden – das mindert den Gewinn und somit die Steuerlast.

Bei Handels- oder Produktionsunternehmen ist eine sorgfältige Inventur daher auch steuerlich ein wichtiger Faktor.

9. Digitalisierungsprojekte starten

Investitionen in die Digitalisierung – etwa für Buchhaltung, Dokumentenmanagement oder IT-Infrastruktur – sind nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, sondern oft auch steuerlich begünstigt.

Viele Programme, etwa die „Digital Jetzt“-Förderung des Bundes, unterstützen Unternehmen mit Zuschüssen oder Sonderabschreibungen.

Wer solche Projekte noch im laufenden Jahr anstößt, kann Investitionskosten teilweise steuerlich vorziehen oder Fördermittel sichern.

10. Steuerliche Beratung nutzen

Zum Jahresende ist der richtige Zeitpunkt, gemeinsam mit dem Steuerberater die aktuelle Situation zu prüfen:

  • Wie hoch ist der voraussichtliche Gewinn?

  • Welche Maßnahmen lohnen sich jetzt noch?

  • Gibt es Möglichkeiten zur Bildung von Rücklagen oder Investitionsabzugsbeträgen?

Eine kurze Jahresendbesprechung kann mehrere tausend Euro Steuervorteil bringen – und sorgt dafür, dass Sie optimal vorbereitet ins neue Jahr starten.

11. Checkliste: Was bis zum 31. Dezember erledigt sein sollte

  •  Rechnungen prüfen und Zahlungstermine planen
  •  Investitionen ggf. vorziehen
  •  Rückstellungen bilden
  •  Vorsorgebeiträge leisten
  •  Spenden überweisen
  •  Inventur durchführen
  •  Jahresendgespräch mit Steuerberater führen

Mit dieser Übersicht behalten Sie den Überblick – und sichern sich alle steuerlichen Vorteile rechtzeitig.

12. Fazit: Kleine Maßnahmen, große Wirkung

Steuern sparen zum Jahresende bedeutet nicht, komplizierte Konstruktionen zu schaffen – sondern rechtzeitig die richtigen Schritte zu gehen.
Ob Investitionen, Rückstellungen oder Vorsorge – wer jetzt handelt, kann seine Steuerlast nachhaltig senken und Liquidität fürs neue Jahr sichern.

Zusammengefasst:

  • Planen Sie Ihre Investitionen strategisch.

  • Prüfen Sie Zahlungen, Rückstellungen und Abschreibungen.

  • Nutzen Sie Vorsorge und Spenden als steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

  • Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über individuelle Maßnahmen.

So starten Sie nicht nur steuerlich, sondern auch finanziell stark ins neue Jahr.

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